
(Stadtverwaltung) Die aktuelle Geflügelpestsituation hat sich in den letzten Tagen zugespitzt. Nach den zahlreichen festgestellten Fällen der Wildvogelgeflügelpest in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen (Machern, Frohburg, Torgau), Bayern sowie in Frankreich und der Tschechischen Republik in den letzten 10 Tagen als auch dem Geflügelpestverdacht in einem Nutzgeflügelbestand in Thüringen hält die Stadtverwaltung Leipzig die strikte Einhaltung des Aufstallungsgebotes (Halten in geschlossenen Ställen) durch alle Geflügelhalter für erforderlich.
Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig verfügt deshalb für das gesamte Stadtgebiet von Leipzig:
1. Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) hält, hat diese in geschlossenen Ställen zu halten oder
2. unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu halten.
3. Geflügelmärkte, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind bis auf Weiteres verboten.
4. Die Einhaltung dieser amtstierärztlichen Verfügung wird in unregelmäßigen Abständen kontrolliert.
5. Diese Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
(Matthias Süßen)
(Matthias Süßen)