Wiederholung der Wahlen auf Bundes- und Landesebene in Berlin

Wiederholung der Wahlen auf Bundes- und Landesebene in BerlinWiesbaden/ Berlin. Sowohl die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus als auch die Bundestagswahl 2021 müssen in Berlin zumindest in Teilen wiederholt werden. Einen gemeinsamen Termin für die Wahlwiederholung wird es aber nicht geben.

 

 

 

 

Am 16. November 2022 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Dem Berliner Landeswahlgesetz folgend müssen diese Wahlen nun binnen einer Frist von 90 Tagen in ganz Berlin wiederholt werden. Denkbar wäre laut einer Mitteilung des Berliner Landeswahlleiters als Wahltermin der 12. Februar 2023.
Nachdem der Bundestag am 10. November 2022 die Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken angeordnet hat, läuft auf Bundesebene aktuell die Frist von zwei Monaten für Einsprüche gegen die Entscheidung. Erst danach wird der Beschluss bestandskräftig und die 60-Tage-Frist zur Durchführung der Wahl beginnt. Den genauen Wahltermin wird dann auch der Berliner Wahlleiter festlegen. Bei der Wiederholungswahl zum Bundestag stehen dieselben Parteien sowie Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber auf dem Stimmzettel wie bei der Hauptwahl am 26. September 2021. Abweichungen kann es geben, wenn eine Person aufgrund von Tod oder fehlender Wählbarkeit nicht mehr kandidieren kann. Für die Wiederholungswahl werden neue Wählerverzeichnisse angelegt.

(ine)

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