Europawahl 2014: Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Europawahl 2014: Wahlrecht für Deutsche im AuslandWiesbaden. Auch dauerhaft im Ausland lebende Deutsche können an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014 teilnehmen.

 

 

Um an der Wahl teilnehmen zu können müssen dauerhaft im Ausland lebende Deutsche dem Bundeswahlleiter zufolge die allgemeinen wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und

  • entweder am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den 27 übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung gehabt oder sich gewöhnlich dort aufgehalten haben, wobei auf die Dreimonatsfrist ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet wird,
  • oder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung gehabt oder sich gewöhnlich dort aufgehalten haben, sofern dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt,
  • oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sein.

Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, aber an der Europawahl 2014 in Deutschland teilnehmen wollen, müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Die Eintragung muss bis spätestens 4. Mai 2014 erfolgen.
Im Ausland lebende Deutsche, die in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können so per Briefwahl an der Europawahl 2014 teilnehmen. Dazu muss allerdings bei der Heimatgemeinde die Erteilung des Wahlscheins beantragt werden. Die kann schriftlich oder auch per Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail erfolgen, nicht jedoch telefonisch. Die Briefwahlunterlagen müssen die Wählerinnen und Wähler so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag voradressierte Stelle übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 25. Mai 2014, bis zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr eingeht. Zum Teil bieten die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland an, die Beförderung der Wahlbriefe vom Ausland in das Inland zu übernehmen. Dies kann direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung erfragt werden.

(ine)

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