OBM-Wahl in Leipzig: Briefwahl ab 6. Januar möglich
Leipzig. Für die am 2. Februar stattfindende Wahl zum Leipziger Oberbürgermeister ist die Briefwahl ab Montag, den 6. Januar, möglich.
Ab Montag, den 6. Januar, öffnet die Briefwahlstelle in der Unteren Wandelhalle im Neuen Rathaus. Der Zugang ist über den Haupteingang Martin-Luther-Ring 4 möglich. Leipziger, die zur Oberbürgermeisterwahl am 2. Februar 2020 verhindert sind, können hier vorab per Briefwahl ihre Stimmen abgeben.
Für die Briefwahl ist ein Personalausweis oder ein Reisepass nötig. Um Wartezeiten in der Briefwahlstelle zu verkürzen, sollte der Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes bereits vorab ausgefüllt werden. Dieser wird in den kommenden Tagen an die Wahlberechtigten versandt; die Briefwahl ist aber auch ohne Benachrichtigung realisierbar. Es ist möglich, direkt vor Ort im Neuen Rathaus zu wählen oder die Wahlunterlagen mit nach Hause zu nehmen. Der zweite Fall ist insbesondere für Menschen vorgesehen, bei denen ein Bevollmächtigter diese Unterlagen abholt.
Mit dem ausgestellten Wahlschein kann auch am 2. Februar in jedem Wahllokal der Stadt gewählt werden.
Die Rücksendung der Wahlbriefe auf dem Postweg ist innerhalb Deutschlands kostenfrei. Um sicherzustellen, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig eingehen, sollten diese bis spätestens Donnerstag, den 30. Januar 2020, in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden. Persönlich können die Unterlagen noch bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, in den Briefkasten des Wahlamtes (Lotterstraße 1, 04109 Leipzig) eingeworfen werden.
Die Briefwahlstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Jeweils von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 18 Uhr, am Freitag zwischen 9 und 14 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, dem 31. Januar, zudem bis 16 Uhr.
Zur Oberbürgermeisterwahl gibt es eine rechtliche Besonderheit: Sollte es am 1. März 2020 zu einem zweiten Wahlgang kommen, weil keine Bewerberin beziehungsweise kein Bewerber beim ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat, erhalten alle Wähler, die zum ersten Wahlgang eine Briefwahl beantragt hatten, automatisch erneut Briefwahlunterlagen zugesandt. Mit dem Wahlschein können diese Personen beim zweiten Wahlgang jedoch auch in jedem beliebigen Wahllokal ihre Stimme abgeben – oder erneut per Briefwahl abstimmen.
(ine)