Wie bereits gestern berichtet, muss das Denkmalgeschütze Haus in der Gothaer Straße 6 laut einer Anordnung des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege abgerissen werden. Ursprünglich war der Beginn des Abrisses für den 16. Juli geplant.
Nachdem jedoch gestern Abend großflächige Teile vom Dach und der Fassade auf die Straße bis auf die gegenüberliegende Gehbahn stürzten, ordnete die Behörde den unverzüglichen Beginn des Abrisses an.
Die Universität Leipzig will Bundeskanzlerin Angela Merkel die Ehrendoktorwürde verleihen. Dies beschloss der Akademische Senat bei seiner gestrigen Sitzung.
Der Antrag der Opposition auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Korruptionsaffäre ist nach Ansicht des Juristischen Dienstes des Landtags "nicht zulässig". Zu diesem Schluss kommt ein Gutachen, dass der Dienst im Auftrag des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses des Landtages erstellt hat. Kritisiert wurden Formulierungen, die unzulässige Wertungen und Tatsachenbehauptungen enthalten würden. Die Oppositionsfraktionen müssen nun diese Formulierungen ändern, damit der Antrag nicht scheitert.
Wie die Stadtverwaltung mitteilte, muss das seit längerer Zeit leer stehende denkmalgeschützte Haus Gothaer Straße 6 aufgrund akuter Einsturzgefahr abgerissen werden.
Das Haus steht seit längerer Zeit leer und in den letzten Tagen waren immer wieder Bauteile abgestürzt. Die Straße vor dem Grundstück ist seit gestern voll gesperrt. Wegen des schlechten Bauzustandes wurde bereits vor geraumer Zeit ein Schutztunnel über dem Fußweg errichtet.
Eine erneute Überprüfung durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ergab nun, dass Dach und vordere Fassade einzustürzen drohen. Weil Gefahr im Verzuge ist, hat das Amt hat deshalb den Abriss verfügt. Die Abbrucharbeiten sollen spätestens Anfang kommender Woche beginnen. Die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde ist davon in Kenntnis gesetzt worden.
(Stadtverwaltung) Die aktuelle Geflügelpestsituation hat sich in den letzten Tagen zugespitzt. Nach den zahlreichen festgestellten Fällen der Wildvogelgeflügelpest in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen (Machern, Frohburg, Torgau), Bayern sowie in Frankreich und der Tschechischen Republik in den letzten 10 Tagen als auch dem Geflügelpestverdacht in einem Nutzgeflügelbestand in Thüringen hält die Stadtverwaltung Leipzig die strikte Einhaltung des Aufstallungsgebotes (Halten in geschlossenen Ställen) durch alle Geflügelhalter für erforderlich.
Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig verfügt deshalb für das gesamte Stadtgebiet von Leipzig:
1. Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) hält, hat diese in geschlossenen Ställen zu halten oder
2. unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu halten.
3. Geflügelmärkte, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind bis auf Weiteres verboten.
4. Die Einhaltung dieser amtstierärztlichen Verfügung wird in unregelmäßigen Abständen kontrolliert.
5. Diese Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
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