
Es wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass für nach dem 31.12.2008 neu gegründete gemeinnützige Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften, eine Änderung der formellen Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung in Kraft tritt. Grund hierfür ist das ab dem 01.01.2009 in Kraft getretene Jahressteuergesetz 2009.
Die bisher “unverbindliche“ Mustersatzung wurde mit dieser Änderung gesetzlich festgeschrieben. Da sich gemeinnützige Körperschaften und Vereine im allgemeinen bei der Erstellung ihrer Satzung regelmäßig an der bisher unverbindlichen Mustersatzung orientierten und diese entsprechend formuliert war, werden häufig keine Änderungen der Satzungen bestehender gemeinnütziger Körperschaften erforderlich sein.
Die vor diesem Datum gegründeten gemeinnützigen Körperschaften sollten jedoch ihre Satzungen überprüfen, um Abweichungen zur nunmehr verbindlichen Mustersatzung an diese anzupassen. Eine Überprüfung der kompletten Satzung sollte daher bei dieser Gelegenheit nicht versäumt werden, hieß es aus dem Ministerium
Die bisher “unverbindliche“ Mustersatzung wurde mit dieser Änderung gesetzlich festgeschrieben. Da sich gemeinnützige Körperschaften und Vereine im allgemeinen bei der Erstellung ihrer Satzung regelmäßig an der bisher unverbindlichen Mustersatzung orientierten und diese entsprechend formuliert war, werden häufig keine Änderungen der Satzungen bestehender gemeinnütziger Körperschaften erforderlich sein.
Die vor diesem Datum gegründeten gemeinnützigen Körperschaften sollten jedoch ihre Satzungen überprüfen, um Abweichungen zur nunmehr verbindlichen Mustersatzung an diese anzupassen. Eine Überprüfung der kompletten Satzung sollte daher bei dieser Gelegenheit nicht versäumt werden, hieß es aus dem Ministerium
Eine recht gut angelegte Internetseite zu diesem Thema: www.vereinsbesteuerung.info
Die Rechtsquellen der Mustersatzung finden Sie im Internet mit dem Stichwort Jahressteuergesetz 2009 unter: www.bundesfinanzministerium.de .
Die Rechtsquellen der Mustersatzung finden Sie im Internet mit dem Stichwort Jahressteuergesetz 2009 unter: www.bundesfinanzministerium.de .
(ssc)