Korruptionsaffäre: Untersuchungsausschuss "nicht zulässig"
Der Antrag der Opposition auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Korruptionsaffäre ist nach Ansicht des Juristischen Dienstes des Landtags "nicht zulässig". Zu diesem Schluss kommt ein Gutachen, dass der Dienst im Auftrag des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses des Landtages erstellt hat. Kritisiert wurden Formulierungen, die unzulässige Wertungen und Tatsachenbehauptungen enthalten würden. Die Oppositionsfraktionen müssen nun diese Formulierungen ändern, damit der Antrag nicht scheitert.