Korruptionsaffäre: Untersuchungsausschuss "nicht zulässig"

Der Antrag der Opposition auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Korruptionsaffäre ist nach Ansicht des  Juristischen Dienstes des Landtags "nicht zulässig". Zu diesem Schluss kommt ein Gutachen, dass der Dienst im Auftrag des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses des Landtages erstellt hat. Kritisiert wurden Formulierungen, die unzulässige Wertungen und Tatsachenbehauptungen enthalten würden. Die Oppositionsfraktionen müssen nun diese Formulierungen ändern, damit der Antrag nicht scheitert. 

Weiterlesen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.