Korruptionsaffäre: Untersuchungsausschuss "nicht zulässig"

Der Antrag der Opposition auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Korruptionsaffäre ist nach Ansicht des  Juristischen Dienstes des Landtags "nicht zulässig". Zu diesem Schluss kommt ein Gutachen, dass der Dienst im Auftrag des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses des Landtages erstellt hat. Kritisiert wurden Formulierungen, die unzulässige Wertungen und Tatsachenbehauptungen enthalten würden. Die Oppositionsfraktionen müssen nun diese Formulierungen ändern, damit der Antrag nicht scheitert. 

Durch das Gutachten steht nun auch der juristische Dienst des Landtages in der Kritik. Linke, Grüne und FDP bezweifeln die Unabhängigkeit des juristischen Dienstes.  Landtagspräsidenten Iltgen solle die "Überparteilichkeit des Juristischen Dienstes gewährleisten" heißt es in In einem offenen Brief der Linksfraktion.

Der Landtagspräsident wies die Vorwürfe umgehend zurück. Zu den Behauptungen des Abgeordneten Bartl (Die Linke), das Gutachten stelle ein „Auftragswerk der CDU“ dar und der Generalsekretär des CDU-Landesverbandes hätte dessen Inhalt bereits vorher gewusst, erklärt Landtagspräsident Erich Iltgen:
Zitat:
"Der Juristische Dienst hat streng nach dem Gesetz den Gutachtensauftrag eines Landtagsausschusses erfüllt. Dabei wurde er von keinem Außenstehenden – weder einem Mitglied der Regierung, einer Fraktion oder einem Dritten – beeinflusst. Alle anders lautenden Behauptungen der Linksfraktion weise ich auf das Entschiedenste zurück. Der Inhalt des Gutachtens wurde allein dem Ausschuss sowie den Fraktionen und erst am heutigen Tag mitgeteilt. Hätte Herr Bartl den von ihm zitierten Artikel richtig gelesen, so hätte er erkennen können, dass Herr Kretschmer nur eine Vermutung äußerte. Auch Herr Kretschmer konnte den Inhalt des Gutachtens im Vorfeld gar nicht kennen.
Ein "Geheimtreffen" des Juristischen Dienstes mit Koalitionären am 8. Juli - wie von Herrn Bartl verbreitet – hat es nicht gegeben. Richtig ist, dass sich der Juristische Dienst noch vor Einbringung des Antrags in das Plenum auf Bitte einer Fraktion zu verfahrensrechtlichen Aspekten geäußert hat.
Genau wie die Protokollabteilung oder der Pfortendienst steht auch der Juristische Dienst als Teil der Dienstleistungsbehörde Landtagsverwaltung auf Anfrage den Fraktionen beratend zur Verfügung. Auch andere Fraktionen machen davon – in Einzelfällen auch an Wochenenden- immer wieder Gebrauch. Ich fordere die Linksfraktion nachdrücklich auf, ihre haltlosen und wiederholten Unterstellungen und Anschuldigungen gegenüber der Landtagsverwaltung zu unterlassen...."

(Matthias Süßen)

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.