Korruptionsaffäre: Oppositionsparteien ändern Antrag zum Untersuchungsausschuss
Nachdem der Juristische Dienst des Land den Antrag der Oppositionsparteien für "nicht zulässig" befunden hat (wir berichteten) haben die Fraktionen von DIe LINKE, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über Änderungen am ursprünglichen Antrag vom 28.06.2007 beraten. Dabei seien vor allem die vom Juristischen Dienst kritisierten Formulierungen abgeändert worden. Inhalt und Umfang des Untersuchungsausschuss-Auftrages sollen aber davon unberührt geblieben sein. Der so gefasste Antrag soll am Freitag dem Verfassungs- und Rechtsausschuss vorgelegt werden. Zugleich werde Votum des Ausschusses beantragt, dass diesem Antrag keinerlei verfassungs-rechtliche Bedenken entgegenstehen.
Kommenden Donnerstag soll der Landtag dann auf einer Sondersitzung darüber entscheiden, ob der Ausschuss eingesetzt wird.
(Matthias Süßen)