Finanzministerium: "Finanzierung der Waldschlösschenbrücke in Dresden ist gesichert "
Das Sächsische Finanzministerium hat heute Befürchtungen von Bundesminister Tiefensee zurückgewiesen. Die Fördergelder des Bundes würden im Freistaat Sachsen nicht fehlverwendet, sondern wie festgelegt für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Um ein solches Vorhaben handele es sich auch bei der Dresdner Waldschlösschenbrücke. Von einer Fehlverwendung von Fördermitteln könne daher nicht gesprochen werden.Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass die diesbezüglichen Finanzmittel des Bundes nicht für einzelne Projekte zur Verfügung gestellt würden, sondern pauschal über das Entflechtungsgesetz. Der Freistaat Sachsen sei lediglich verpflichtet, gegenüber dem Bund die zweckgerechte Verwendung für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nachzuweisen.
Das Finanzministerium erinnert an dieser Stelle daran, dass die Fragen der rechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens Waldschlösschenbrücke bereits durch die mit der Angelegenheit befassten Gerichte geprüft wurden. Insbesondere bestehe danach für die Beteiligten keine völkerrechtliche Verpflichtung, die die Umsetzung des Vorhabens verhindern könnte.
Im Übrigen verdeutlicht das Finanzministerium:
"Seit dem 28. Oktober 2004 liegt gegenüber der Stadt Dresden ein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 96 Millionen Euro vor. Damit hat der Freistaat sich gegenüber der Stadt Dresden abschließend gebunden.
In diesem Außenverhältnis stellt der Zuwendungsbescheid eine finanzielle Rechtspflicht des Freistaates dar, die zu erfüllen ist.
Die Fragen der Finanzierung sowie Refinanzierung der Fördermittelzusagen an die Stadt Dresden ist eine Angelegenheit, die ausschließlich im Binnenverhältnis zwischen den Finanzministerien des Bundes und des Freistaates zu klären ist. Sie sind ohne Bedeutung für die Fördermittelzusage gegenüber der Stadt Dresden. Die Stadt hat hier eine sichere Rechtsstellung."
(SMF/Matthias Süßen)