COVID-19 - Sachsen verschärft Einreisebestimmungen aus Risikogebieten

COVID-19 - Sachsen verschärft Einreisebestimmungen aus RisikogebietenDresden. Ab dem 31. Dezember 2020 unterliegen Einreisende aus Corona-Risikogebieten in Sachsen strengeren Bestimmungen.

 

 

 

 

Die Corona-Quarantäne-Verordnung des Freistaates Sachsen fordert ab Silvester, das Personen, die nach Sachsen aus einem Land einreisen, dass laut Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuft ist, unverzüglich einen Corona-Test beim Gesundheitsamt vorlegen müssen. Zudem bleibt die Vorschrift zur häuslichen Absonderung erhalten. Der Test darf bei der Einreise nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Er kann auch bei der Einreise abgenommen werden oder, wenn das nicht möglich ist, bis zu 48 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden. Die Testung aller Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten soll dabei helfen, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbinden. Die Kosten für die Testung sind von den Einreisenden selbst zu tragen. Die Testpflicht kann durch einen PCR-Test oder durch einen Antigen-Schnelltest erfüllt werden.
Für Grenzpendler und Grenzgänger, also alle Personen, die aus Sachsen in die Nachbarländer oder umgekehrt einreisen, um zu arbeiten, einer Ausbildung nachzugehen oder um zu studieren, gelten ab dem 11. Januar 2021 zusätzliche Regeln. Diese Personen müssen sich dann regelmäßig, mindestens zweimal wöchentlich, auf eigene Kosten testen lassen.

(ine)

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