Erster Vogelgrippefall im Landkreis Leipzig
Leipzig. Ein erster Fall der Geflügelpest ist in Sachsen bestätigt worden. Bei einer Probe eines kranken Tieres aus einem Betrieb im Landkreis Leipzig ergab die Laboruntersuchung ein positives Ergebnis.
Der Tierbestand des Zuchtbetriebes wurde von den Veterinärbehörden gesperrt, die Tötung des Gesamtbestandes und die unschädliche Beseitigung der Tiere sind durch das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt in Abstimmung mit dem bereits wegen der Afrikanischen Schweinepest einberufenen Landestierseuchenbekämpfungszentrum (LTBZ) eingeleitet worden.
In der Folge des positiven Befundes wird der Landkreis entsprechende Restriktionsgebiete einrichten, in denen eine Stallpflicht für Zucht- und Nutzgeflügel gilt. Über eine Stallpflicht im gesamten Landkreis soll in Kürze entschieden werden. Sozialministerin Petra Köpping erklärte, es sei nun wichtig, dass alle Tierhalter die Vorschriften ernst nehmen und sich an eine gegebenenfalls erlassen Stallpflicht halten. “Das verhindert einen Übertrag des Geflügelpesterregers auf größere Tierbestände und verhindert damit weiteren wirtschaftlichen Schaden“, so die Ministerin.
Die Geflügelpest hat seit mehreren Wochen in Norddeutschland neben Wildvögeln auch zahlreiche Nutztierbestände betroffen. In Sachsen war im aktuellen Geschehen bisher nur ein Wildvogel im Landkreis Nordsachsen positiv getestet wurden. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt die Gefahr der Einschleppung vor allem über Wildvögel als hoch ein. Eine Übertragung auf den Menschen bei dem jetzigen Erreger H5N8 ist bisher nicht nachgewiesen.
(ine)