Sachsen und Thüringen schließen Staatsvertrag über gemeinsame Justizvollzugsanstalt
Dresden/ Erfurt. Die Regierungen von Sachsen und Thüringen haben am gestrigen Dienstag beschlossen, Zustimmungsgesetze zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in die jeweiligen Landesparlamente einzubringen.
Die gemeinsame Justizvollzugsanstalt (JVA) soll in Zwickau stehen. Vor den Kabinettsbeschlüssen hatten die Ministerpräsidenten Christine Lieberknecht und Stanislaw Tillich den Staatsvertrag unterzeichnet, in dem die grundsätzlichen Fragen der Zusammenarbeit geregelt werden. Nun müssen die Parlamente der beiden Bundesländer zustimmen, damit der Staatsvertrag in Kraft tritt.
In der neuen JVA soll Sachsen ein Kontingent von 450 Haftplätzen und Thüringen ein Kontingent von 370 Haftplätzen haben. Entsprechend diesem Schlüssel werden auch die Kosten für Bau und Betrieb sowie das erforderliche Personal zwischen den Vertragspartnern verteilt.
“Ich freue mich, dass Sachsen und Thüringen über alle Modalitäten der künftigen Zusammenarbeit bei Errichtung und Betrieb der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt Einigkeit erzielt haben“, so Sachsens Justizminister Jürgen Martens. “Durch den Abschluss des Staatsvertrages wird ein moderner und heimatnaher Vollzug für Gefangene in Südwestsachsen und Ostthüringen ermöglicht.“ Thüringens Finanzminister Wolfgang Voß ergänzte, dass die neue JVA ein besonderes Signal für den “sorgsamen Umgang mit öffentlichen Finanzen“ setze. Thüringen spare bei den Bau- und Grunderwerbskosten auf diesem Weg etwa 6,7 Millionen Euro, so Voß.
(ine)