Ab Morgen gilt die 0 Promille Grenze für Fahranfänger
Alkoholkonsum zählt nach wie vor zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Für Fahranfänger gilt künftig für den Zeitraum von zwei Jahren ein absolutes Alkoholverbot am Steuer, unabhängig von ihrem Alter. Für Führerscheinbesitzer unter 21 Jahren gilt einen generelle 0 Promille Grenze. Bei Verstößen sind eine Strafe von 125 Euro, zwei Punkte in Flensburger Strafregister, ein Schulungsseminar und eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre vorgesehen. Auf ein Fahrverbot wird aber verzichtet, wenn der Alkoholpegel noch unter 0,5 Promille liegt.