Bundesverfassungsgericht kippt Hartz IV-Regelsätze
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 9.Februar 2010 den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Berechnungsgrundlage für Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) neu zu bestimmen. Die bisherige Regelung wurde als nicht verfassungskonform verworfen, die Neuregelung muss bis 31.Dezember 2010 getroffen werden.