Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Ausgangssperre ab
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, die im Infektionsschutzgesetz verankert wurden, abgelehnt.
Im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie waren bei der letzten Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 festgelegt worden. Dagegen wurden mehrere Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingelegt und zugleich im Eilverfahren angestrengt worden, diese Regelung außer Kraft zu setzen. Das Gericht entschied, dass die Ausgangsbeschränkungen zumindest im Eilverfahren nicht außer Kraft gesetzt werden.
Letztendlich verwies das Gericht darauf, dass eine Aufhebung der Regelung nach einem Hauptverfahren nicht ausgeschlossen ist und stellte auch klar, dass mit der Ausgangsbeschränkung ein erheblicher Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen verbunden ist. Sollte die Ausgangsbeschränkung im Hauptverfahren aber als verfassungsmäßig eingestuft werden, dann würde das vorübergehende Außerkraftsetzen der Regelung die Wirksamkeit des Gesetzes erheblich einschränken. “Da der Gesetzgeber die Wirkungen der mit der Ausgangsbeschränkung verbundenen Freiheitsbeeinträchtigungen zudem über Ausnahmetatbestände abgemildert hat und die Geltungsdauer der angegriffenen Regelung nach derzeitiger Rechtslage zeitlich relativ eng begrenzt ist, überwiegen die Nachteile für die Betroffenen ungeachtet der erheblichen Eingriffsintensität der Ausgangsbeschränkung nicht gegenüber den Nachteilen für einen wirksamen Infektionsschutz bei Aussetzen der Regelung“, so das Gericht in seiner Pressemitteilung.
(ine)