Corona-Epidemie sorgt für weitere Einschränkungen in Deutschland und Sachsen
Berlin/Dresden. Am Sonntag einigten sich die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.
Wie die sächsische Staatsregierung am Sonntagabend mitteilte, hat der gemeinsame Krisenstab von Innen- und Sozialministerium am Sonntag eine weitere Allgemeinverfügung beschlossen. Diese wurde in enger Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden ausgearbeitet.
Mit der Allgemeinverfügung der sächsischen Staatsregierung wurden zur Umsetzung eines Kontaktverbotes Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung in Kraft gesetzt. Diese Maßnahmen seien notwendig, um die physischen sozialen Kontakte zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren, wodurch weitere Ansteckungen mit COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) verhindert werden sollen.
Grund für diese drastischen Maßnahmen sei die dynamische Entwicklung der Corona-Epidemie.
Ab Montag (23.03.2020) 0:00 Uhr ist das Verlassen der eigenen Wohnung oder des Hauses nur noch mit triftigen Gründen möglich. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 5. April 2020, 24:00 Uhr.
Ab Montag wird es auch in den anderen Bundesländern ähnliche Einschränkungen geben.
(msc)
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Die Allgemeinverfügung zum Download als PDF-Datei