Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Diesel-Verkehrsverbote ausnahmsweise möglich

Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Diesel-Verkehrsverbote ausnahmsweise möglichLeipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Urteil vom 27. Februar festgestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge lokal oder regional möglich sind.

 

 

Dem Bundesverwaltungsgericht lagen Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart vor. Beide Gerichte hatten die Länder aufgefordert, zur Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m³ auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Dagegen hatten die Bundesländer geklagt.
Das Bundesverwaltungsgericht ließ in seinen Urteilen (BVerwG 7 C 26.16 und BVerwG 7 C 30.17 vom 27.2.2018) Fahrverbote grundsätzlich zu. Allerdings sollen Fahrverbote nur eingesetzt werden, “wenn ein Verkehrsverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge sich als die einzig geeignete Maßnahme erweist, den Zeitraum einer Nichteinhaltung der NO2-Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten.“ Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sei stets zu beachten, betonten die Richter.
In einer ersten Reaktion forderte der Leipziger FDP-Politiker René Hobusch, die Autobauer in die Pflicht zu nehmen. “ Es war für den Tüftler Rudolf Diesel sicherlich komplizierter, den nach ihm benannten Motor zu entwickeln, als für Ingenieure im 21. Jahrhundert, den Diesel jetzt umweltfreundlich weiterzuentwickeln“, so der FDP-Stadtrat. “Keine erneuten Abwrackprämien für Altdiesel! Die Autoindustrie war gewarnt. Sie muss jetzt Lösungen finden und zwar ohne Steuermilliarden. Die bekommt sie über Steuereinsparungen bei sinkenden Gewinnen ohnehin hintenrum zurück.“ Auch Leipzigs Handwerkskammer-Präsident Claus Gröhn forderte, nach dem Verursacherprinzip zu handeln, “also die Industrie die Kosten tragen“ zu lassen. Gröhn weiter. “Wir fordern die Politik auf, für schnelle und innovative Lösungen jenseits eines Fahrverbots zu sorgen, um die Grenzwerte zu erreichen.“ Das forderte auch Bernd Riexinger von der LINKEN: “Auch die Hauptverursacher der Luftverschmutzung müssen ihren finanziellen Beitrag leisten: Die Automobilindustrie muss vier Milliarden Euro durch eine fünfjährige zweckgebunden Sonderabgabe zur Verbesserung der Luftqualität zahlen.“
Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), sagte, nun räche sich, “dass die fast zweieinhalb Jahre seit Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals nicht zum Gesundheitsschutz der Menschen, sondern vor allem zur Sicherung der Gewinninteressen der Autohersteller verwandt wurden.“ Das Urteil sei damit auch “eine umweltpolitische Ohrfeige für die Bundesregierung.“ Zudem sei nun “höchstrichterlich bestätigt, dass Kommunen zum Schutz der Gesundheit ihrer Bürger auch schon jetzt Fahrverbote erlassen können.“

(ine)

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