Leipzig

Rotmilan ist die Auwaldart des Jahres 2023

Rotmilan ist die Auwaldart des Jahres 2023Leipzig. Nachdem im 2022 mit der Wahl des Europäischen Laubfroschs zur Leipziger Auwaldart auf die prekäre Situation von Amphibienarten aufmerksam gemacht wird in diesem Jahr mit dem Rotmilan auf eine seltene Vogelart aufmerksam gemacht.

 

 

 

 

Sport

Gesamtsieg für Lotte Kopecky bei der 35. LOTTO Thüringen Ladies Tour

Gesamtsieg für Lotte Kopecky bei der 35. LOTTO Thüringen Ladies TourSchmalkalden. Mit ihrem Tagessieg auf der letzten Etappe “Rund um Mühlhausen“ sicherte sich die Belgierin Lotte Kopecky den Gesamtsieg bei der der 35. LOTTO Thüringen Ladies Tour.

 

 

 

 

EU-Bürger bei Europawahl 2014 auch in Deutschland wahlberechtigt

EU-Bürger bei Europawahl 2014 auch in Deutschland wahlberechtigtWiesbaden. Bei der am 25. Mai 2014 stattfindenden Wahl zum Europäischen Parlament können in der Bundesrepublik auch die hier wohnenden Bürgerinnen und Bürger der anderen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teilnehmen.

 

 

Bundeswahlleiter Roderich Egeler machte darauf aufmerksam, dass seit der Europawahl 1994 jeder wahlberechtigte Bürger der EU das aktive Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben kann. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und muss persönlich ausgeübt werden. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilte müssen Unionsbürger, die an der Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts eingetragen sein. Für Unionsbürger, die bereits bei der Europawahl 2009 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis ihres Wohnortes für die Europawahl 2014 automatisch.
Alle anderen Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland an der Europawahl 2014 teilnehmen wollen, müssen bis zum 4. Mai 2014 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies betrifft auch Unionsbürgerinnen und -bürger, die in der Zwischenzeit ins Ausland weggezogen waren, jetzt aber wieder in Deutschland wohnen oder die auf Antrag aus dem Wählerverzeichnis gestrichen worden sind. In Zweifelsfällen erteilt die Gemeindebehörde des Wohnortes weitere Auskünfte. Die entsprechenden Antragsformulare sollen bei den Wahlämtern der Gemeinden ab Anfang März verfügbar sein.
EU-Bürger, die Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten ihres Herkunftslandes für das Europäische Parlament wählen möchten, müssen sich an die zuständigen Stellen ihres Herkunftslandes wenden. Die Auslandsvertretungen der Herkunftsländer erteilen die entsprechenden Rechts- und Verfahrensauskünfte.
Neben dem aktiven Wahlrecht können Unionsbürger in Deutschland auch das passive Wahlrecht ausüben und sich hier als Wahlbewerber für die Europawahl 2014 von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen aufstellen lassen.

(ine)

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