Leipzig

Umweltzone Leipzig: Bearbeitungsstart für Ausnahmeanträge

Leipzig. Seit dem 1.September nimmt die Stadt Leipzig Anträge für Ausnahmegenehmigungen von den Verkehrsbeschränkungen der Umweltzone entgegen, die am 1.März 2011 in Leipzig in Kraft tritt.

Deutschland

Doppelmord in Groitzsch - Polizei nimmt in Bayern 40-jährigen Tatverdächtigen fest

Leipzig/Mühldorf. Im Fall des Doppelmordes von Groitzsch hat sich am Donnerstagabend der gesuchte tatverdächtige Guido N. der bayerischen Polizeibehörden gestellt, woraufhin er festgenommen wurde.

Sachsens Umweltminister Frank Kupfer stellt sich schützend vor Lausitzer Wölfe PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 10. März 2010 um 09:48 Uhr

Sachsens Umweltminister Frank Kupfer stellt sich schützend vor Lausitzer WölfeLeipzig. Im Rahmen des Wolfsmanagementplanes, für dessen Umsetzung das Kontaktbüro “Wolfsregion Lausitz“ in Rietschen und das Senckenberg-Museum in Görlitz zuständig sind, ist in Sachsen der Schutz der hier ansässigen Wölfe geregelt.

 

 

 

 

Die Kosten dafür trägt der Freistaat Sachsen zu 100 Prozent. Erst unlängst wurde auch beschlossen, dass die Schäden an Schafen und anderen Nutztieren, die durch die Raubtiere verursacht werden, höhere Entschädigungen gezahlt werden. Dennoch scheinen die Landkreise Bautzen und Görlitz Medienberichten zufolge über eine Beendigung der Schutzmaßnahmen für Wölfe nachzudenken. Dazu äußerte sich Sachsens Inneminister Kupfer: “Bisher habe ich keinerlei Signale über eine Ablehnung der notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Wolfes aus den Landkreisen Bautzen und Görlitz erhalten. Ich bin verwundert über die Art und Weise der Information und werde umgehend das Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort suchen. Fakt ist aber: Gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union ist der Freistaat Sachsen verpflichtet, den Schutz der Wolfspopulation in Sachsen zu gewährleisten. Auch die Landkreise haben als Untere Naturschutzbehörde die Pflicht, den Wolf in ihrem Verantwortungsbereich zu schützen. Dies erfordert zahlreiche Begleitmaßnahmen, die im Rahmen des Sächsischen Managementplans Wolf festgelegt sind. Dazu gehört beispielsweise die ständige Information und Beratung der Bevölkerung in der Region, aber auch die Anfertigung von Rissgutachten, ohne die eine Entschädigung von Nutztierhaltern im Wolfsgebiet nicht möglich ist. Außerdem gehören die Überwachung des Wolfsbestandes, seiner weiteren Ausbreitung und das Erkennen eventueller verhaltensauffälliger Tiere zu den wichtigen Aufgaben. Der Managementplan ist unter Mitwirkung der Landkreise erarbeitet worden und ist eine europaweit anerkannte Regelung zum Naturschutz.“

(ine)