| Europäische Union genehmigt Schadensersatz bei Schäden durch Wölfe |
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| Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 19:03 Uhr | |||
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Demzufolge können künftig alle gewerblichen Nutztierhalter Wolfsschäden ersetzt bekommen, Schäden bis zu 7.500 Euro innerhalb von drei Jahren werden zu 100 Prozent, darüber hinaus gehende Schäden zu 80 Prozent erstattet. Laut Sachsens Umweltminister Kupfer werden die restlichen 20 Prozent aber von der Gesellschaft zur Rettung der Wölfe übernommen, so dass den Tierhaltern kein Schaden entsteht.
Nach etwa 100 Jahren ohne Wolfspopulation wurde 1996 auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Oberlausitz bei Bad Muskau der erste Wolf bestätigt, der ein eigenes Territorium besiedelt hatte. Im Jahr 2000 wurden auf sächsischem Gebiet erstmals Welpen geboren. Seitdem hat sich die Zahl der hier lebenden Tiere auf 40 bis 45 in insgesamt fünf Wolfsrudeln erhöht.
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Brüssel/Dresden. Die Kommission der Europäischen Union hat erstmals die rechtliche Grundlage für die Entschädigung von Landwirten bei Schäden, die durch Wölfe verursacht werden, geschaffen.



