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Dienstag, den 09. Februar 2010 um 23:15 Uhr |
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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 9.Februar 2010 den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Berechnungsgrundlage für Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) neu zu bestimmen. Die bisherige Regelung wurde als nicht verfassungskonform verworfen, die Neuregelung muss bis 31.Dezember 2010 getroffen werden.
In seiner Entscheidung stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die derzeit geltenden Regelsätze nicht als unzureichend für die Sicherstellung des physischen Existenzminimums angesehen werden. Allerdings bemängelte das Gericht das Zustandekommen der Regelsätze. Bei der Berechnung sei von statistischen Grundsätzen abgewichen worden, bestimmte als Voraussetzung genutzte Parameter ständen in keinem Zusammenhang mit dem Existenzminimum oder wären “freihändig geschätzt“ worden. Auch erwartet das Gericht, dass die Berechnung transparent und nachvollziehbar zu gestalten sein muss, was derzeit nicht der Fall ist. Die Fortschreibung der Regelsätze hätte nach Ansicht des Gerichts außerdem auf den gleichen Berechnungsprinzipien wie die ursprüngliche Festlegung beruhen müssen, was nicht der Fall ist. Damit erklärte das Gericht letztendlich alle derzeit geltenden Regelsätze als nicht verfassungskonform. Für genau zu prüfende Einzelfälle verfügte das Bundesverfassungsgericht sogar einen erhöhten Leistungsanspruch vor Inkrafttreten der neuen Regelungen in 2011. Eine rückwirkende Erhöhung der Regelsätze sieht das Gericht nicht als notwendig an. Eine besonders heftige Ohrfeige erhielt der Gesetzgeber für die Kinderregelsätze. Hier sei eine spezifische Bedarfsanalyse komplett unterlassen worden. Insbesondere habe der Gesetzgeber es unterlassen festzustellen, welcher Bedarf bei Schulpflichtigen besteht, um Hilfsmittel wie Taschenrechner, aber auch Schulhefte und Schulbücher anschaffen zu können. Ohne Deckung dieser Kosten sieht das Gericht es als schwierig an, Kinder dazu zu befähigen, später ihren Lebensunterhalt durch ein eigenes Einkommen decken zu können. Die Reaktionen in der Politik waren entsprechend heftig. Aus FDP und SPD war umgehend die Forderung nach einer besseren Absicherung der Kinder zu hören. Für die FDP sprach Generalsekretär Lindner quasi eine Selbstverpflichtung aus: “Dieser Prüfauftrag sollte bald mit Leben gefüllt werden.“ Unterstützung bekam er vom stellvertretenden Vorsitzenden und sozialpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Heinrich Kolb und der stellvertretenden Vorsitzenden und familienpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Miriam Gruss: “Die Teilhabe aller Kinder, auch aus Hartz-IV-Familien, ist uns ein großes Anliegen. Kinder dürfen nicht unter der Arbeitslosigkeit ihrer Eltern leiden. Wie dies nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu gestalten ist, werden wir kurzfristig klären.“ Während die FDP allerdings eher allgemein über nötige Änderungen sprach, forderte Manuela Schwesig, SPD, ein klares Bekenntnis zu nachhaltiger Förderung der Kinder über ihre Familien: “Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht klar: Schwarz-Gelb, muss die ideologische Blockade aufgeben und gesetzliche Mindestlöhne einführen. Das wäre ein wirklich wirksamer Schritt gegen Kinderarmut.“
(ine)
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