| Auch Innensenatoren dürfen ihre Meinung äußern |
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| Mittwoch, den 14. Mai 2008 um 11:08 Uhr | |||
Berlin. Die rechtsextreme Partei NPD wollte Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) verbieten, die Partei als "verfassungswidrig" bezeichnen zu bezeichnen. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klage der NPD gegen Berlins Innensenator abgewiesen.Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab nun bekannt, das die Äußerungen Innensenator als "bloße Werturteile" zu sehen sind und das sei erlaubt. Das Verwaltungsgericht Berlin wies Klage der NPD im Januar bereits in der ersten Instanz ab. Die rechtsextreme NPD wollte Innensenator Körting per Gerichtsbeschluss verbieten lassen, die Partei als verfassungswidrig zu bezeichnen, da dies aus ihrer Sicht nur dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten ist. Auch eine Verletzung des Parteienprivilegs konnten die Richter zurückweisen. Die jüngsten Überlegungen von Körting, ein erneutes Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten zeigten zudem, dass er das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts respektiert, hieß es in einer Begründung des Gerichtes. (mkr)
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Berlin. Die rechtsextreme Partei NPD wollte Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) verbieten, die Partei als "verfassungswidrig" bezeichnen zu bezeichnen. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klage der NPD gegen Berlins Innensenator abgewiesen.


