Reporter ohne Grenzen - Deutschland nur auf Platz 17 in Rangliste der Pressefreiheit
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- Kategorie: Deutschland
- Erstellt am Mittwoch, 30. Januar 2013 14:46
Berlin. In der aktuellen Rangliste der Menschenrechtsorganisation “Reporter ohne Grenzen“ rutschte Deutschland auf den 17. Platz . Zuvor rangierte die Bundesrepublik noch auf Platz 16.
In der jetzt veröffentlichten Rangliste der Pressefreiheit von “Reporter ohne Grenzen“. Ein Thema in dem Bericht sind die Entwicklungen in den arabischen Ländern., wo die Organisation nach den Umbrüchen und Protesten des Jahres 2011 festgeschriebene Gesetze zur Pressefreiheit und dem Schutz von Journalisten fordert.
Deutschland bekommt aber auch keine Bestnoten, wodurch die Bundesrepublik auch nur einen Platz im Mittelfeld der europäischen Staaten belegt. Als Problematisch wird die abnehmende Vielfalt der Presse in Deutschland angesehen. “Aus Geldmangel arbeiten immer weniger Zeitungen mit eigener Vollredaktion, mehrere Redaktionen wurden 2012 komplett geschlossen.“, hieß es im Bericht von “Reporter ohne Grenzen“. Die steigende Anzahl der von durch PR-Agenturen lancierten Beiträge in der Presse steht ebenso in der Kritik der Organisation. Des weiteren wurde bemängelt, dass Journalisten oft nur schwer an Informationen von Behörden gelangen. Ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und Drohungen radikaler Gruppen gegen kritische Berichterstatter, waren ein weiterer Grund für ein schlechteres Abschneiden Deutschlands. Ein neues Bundesgesetz, welches Journalisten stärker vor Durchsuchungen schützt wurde positiv bewertet.

Aber auch der so genannte “Sachsensumpf“ wurde noch einmal thematisiert. Die beiden Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel hatten im Jahr 2008 über angebliche Kontakte hochrangiger sächsischer Justizbeamter ins Leipziger Rotlichtmilieu berichtet. Der damalige Leipziger Polizeipräsident, Horst Wawrzynski, der mittlerweile für das Amt des Oberbürgermeisters in Leipzig kandidiert, hatte damals Anzeige gegen die beiden Leipziger Journalisten gestellt. Im August 2010 wurden Thomas Datt und Arndt Ginzel dann zu je 2.500 Euro Geldstrafe verurteilt.
Zwar wurden die beiden Leipziger in einem Prozess im Dezember 2012 in zweiter Instanz vor dem Dresdener Landgericht vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen, doch die Dresdner Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein.
Einen Überblick über die Entwicklung der Pressefreiheit weltweit ist auf den Internetseiten von “Reporter ohne Grenzen“ zu finden.
(msc)






